[Die nachfolgende Darstellung erschien erstmals in dem von Flora Veit-Wild herausgegebenen Band: Nicht nur Mythen und Märchen – Afrika-Literaturwissenschaft als Herausforderung, Wissenschaftlicher Verlag Trier, 2003, 145-159. – Die bibliographischen Angaben am Ende sind erweitert und auf den neuesten Stand gebracht.]
Am 23. Dezember 1971 beschloß der Landtag des Freistaates Bayern das Gesetz über die Errichtung einer Universität in Bayreuth; das Gesetz wurde als „dringlich“ eingestuft und trat bereits eine Woche später, am 1. Januar 1972 in Kraft. Zum Wintersemester 1975/76 nahm die Universität ihren Lehrbetrieb mit rd. 500 Studenten auf. Dem Senat der Universität Bayreuth lag in seiner 2. Sitzung am 3. 12. 1975 als Tischvorlage eine 5-seitige „Empfehlung des Strukturbeirates zur Schaffung eines Schwerpunktes «Afrikanologie» in den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen der Universität Bayreuth“ vor. Darin heißt es u.a.:
Was hier bereits auffällt, ist die Tatsache – trotz der Abgrenzung von Forschung und Lehre „herkömmlicher Art“ – dass die geforderten „Sprach- und Literaturwissenschaften“ in dem beigefügten Klammersatz sogleich wieder auf die Erforschung und Erlernung afrikanischer Sprachen eingegrenzt werden. Im scheinbaren Widerspruch dazu werden dann unter den Lehrstühlen für die „Kernfächer einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung für Afrikanologie“ gefordert: „je ein Lehrstuhl für Romanistik und Anglistik mit Forschungsschwerpunkt Literatur Afrikas, da ja in weiten Teilen Afrikas Französisch und Englisch Verkehrssprachen sind und afrikanische Literatur hervorgebracht haben“.